Parktafel
Diese kann für Linz und Wels verwendet werden. Muss selbständig jedes Jahr
neu angefordert (im Landesverbandsbüro) werden.
Die Karte gilt: Linz – Landstrasse von 6.00 – 10.30 Uhr
Wels – Ostteil des Kaiser Josef-Platz von 6.00 – 11.00 Uhr
Wels – Stadtplatz (Mittelteil) von 6.00 – 10.00 Uhr
Dies ist verankert in der 19. STVO-Novelle laut § 76a Fußgängerzone Absatz 4:
Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg, die
zur Ausübung der Tätigkeit als Handelsvertreter dienen, können mit der
Parktafel die Fußgängerzone dauernd oder zu bestimmten Zeiten befahren.
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